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Betrugs-Urteil verunsichert Ärzte

Autor: REI

Die (nicht rechtskräftige) Verurteilung von Dr. Klaus Bittmann, Chef der KV Schleswig-Holstein, wegen Betrugs durch die VII. Strafkammer des Landgerichts Lübeck lässt die KV an ihrer bisherigen Auslegung des Bundesmantelvertrags zur Abrechnung delegierter Laborleistungen zweifeln. Sie warnt Frauenärzte davor, die bisher weit verbreitete Praxis fortzuführen.

Das Gericht verurteilte Dr. Bittmann zu einer Geldstrafe in Höhe von 94 500 Euro wegen Betrugs in 20 Fällen, betreffend die Quartals­abrechnungen der Jahre 1999 bis 2003. Der von ihm verursachte Schaden zu Lasten der KV soll etwa 90 000 Euro betragen, sagte Gerichtssprecherin Petra Nagel zu MT. Dr. Bittmanns Anwalt kündigte an, dass Revision eingelegt wird.

KV setzt auf Freispruch in der nächsten Instanz
Das Urteil stieß bei der KV und der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein, deren Vorstandssprecher der Gynäkologe ist, auf Unverständnis. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass ein anderes Gericht die Unschuld Dr. Bittmanns bestätigen wird“, sagte der Vorsitzende der KV-Abgeordnetenversammlung,…

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