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Bezahlung der KV-Chefs wird schärfer kontrolliert

Autor: kol

Zukünftig werden die Aufsichtsbehörden der Länder die Gehälter neuer Vorstände von KVen und KBV nach einheitlichen Kriterien beurteilen. Das geht aus einem kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium bestätigten Arbeitspapier hervor. So sind z.B. Prämien an messbare Erfolgsvorgaben zu knüpfen, und die Grundvergütung ist an KVen mit ähnlich hoher Gesamtvergütung oder Mitgliederzahl auszurichten.

Die Vertreter der Aufsichtsbehörden haben sich auf die einheitliche Vorgehensweise geeinigt, weil das Gesetz zwar inzwischen die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter festschreibt, für eine leistungsgerechte Bezahlung aber bislang keinerlei Kriterien vorgibt. Die Höhe der Vergütung ist damit der Selbstverwaltung überlassen. Derzeit erhalten hauptamtliche Ärztevertreter zwischen 162 000 und 260 000 Euro jährlich für ihre Arbeit. An diesen im Vergleich zu ärztlichen Einkommen zum Teil beneidenswerten Gehältern wollen die Aufsichtsbehörden auch nicht rütteln. Dieses „zwischenzeitlich entstandene höhere Vergütungsniveau wird grundsätzlich anerkannt“. Bei Neuverträgen jedoch wird zukünftig…

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