BG zahlt nicht für Unfall
Wer zum Zwecke des (privaten) Geldabhebens auch nur 100 Meter von seinem direkten Weg zur Arbeit abweicht, verliert den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das ergibt sich aus einem Urteil des BSG (Az.: B 2 U 40/02 R). Ein Motorradfahrer befand sich zunächst auf dem direkten Weg von seiner Arbeitsstätte zu seiner Wohnung. An einer Kreuzung verließ er diesen Weg, um Geld abzuheben. Kurz vor der Sparkasse ereignete sich der Unfall, bei dem er erheblich verletzt wurde. Durch den Umweg wäre die Fahrt um ca. 100 m verlängert worden.
Die BG verneinte die Leistungspflicht, weil sich der Unfall auf einem aus privaten Gründen gewählten Umweg ereignet habe. Anders als das Sozialgericht Nürnberg…
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