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BGH: Bei neuen OP-Methoden müssen Ärzte besonders aufklären

Autor: AFP

Patienten müssen vor Behandlungen mit neuartigen Verfahren ausdrücklich über deren "unbekannten Risiken" aufgeklärt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 13.6. in Karlsruhe verkündeten Urteil zur Schadensersatzklage einer Patientin, der bei einer Hüftoperation mithilfe eines neuen Verfahrens ein Nerv beschädigt worden war. Das Gericht wies die Klage in dem konkreten Fall dennoch ab, weil das Risiko einer Nervenschädigung auch bei einer herkömmlichen Operationsmethode bestehe.

 

Der Patientin war im September 1995 mithilfe eines computerunterstützten
Fräsverfahrens, das unter dem Namen "Robodoc" bekannt wurde, eine Hüftgelenksendprothese eingesetzt worden. Bei der Operation wurde ein Nerv geschädigt. Die Patientin verlangte daraufhin Schadensersatz, weil die Behandlung fehlerhaft und ohne die erforderliche Aufklärung vorgenommenworden sei. Nachdem sie vor den vorinstanzlichen Gerichten mit ihrer Klage gescheitert war, blieb nun auch ihre Revision vor dem BGH erfolglos.

Ein Arzt muss dem Urteil zufolge jedoch bei einer relativ neuen und noch nicht allgemein eingeführten Methode wie in dem konkreten Fall darüber aufklären, "dass unbekannte Risiken derzeit nicht…

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