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BGH: Blutspender aufklären

Autor: AFP

Blutspender müssen ausführlich über die möglichen Risiken ihrer Spende aufgeklärt werden. Gerade bei Spendern, die uneigennützig für die Allgemeinheit spenden, umfasst dies auch seltene Risiken, wie am 14. 3. der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. (Az: VI ZR 279/04)

Mit seinem Grundsatzurteil gab der BGH der Schadensersatzklage eines Polizisten statt, der bei der Blutspendezentrale Saar-Pfalz in Kaiserslautern Blut gespendet hatte. Beim Einstich der Blutabnahmekanüle verletzte die Nadel einen Hautnerv des linken Unterarms. Dies führte zu einer chronischen Störung des Nervensystems. Seinen Beruf kann er nur noch halbtags ausüben. Eine solche Störung ist zwar selten, gehört aber dennoch zu den typischen Risiken einer Blutspende.

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