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BGH: Blutspender aufklären
Mit seinem Grundsatzurteil gab der BGH der Schadensersatzklage eines Polizisten statt, der bei der Blutspendezentrale Saar-Pfalz in Kaiserslautern Blut gespendet hatte. Beim Einstich der Blutabnahmekanüle verletzte die Nadel einen Hautnerv des linken Unterarms. Dies führte zu einer chronischen Störung des Nervensystems. Seinen Beruf kann er nur noch halbtags ausüben. Eine solche Störung ist zwar selten, gehört aber dennoch zu den typischen Risiken einer Blutspende.
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