BGH wäscht Herzchirurg rein
Der Fall des Professor Dr. Siegried Hagl ist keiner, der mit dem so genannten Herzklappenskandal aus den 90er-Jahren vergleichbar ist. Nein, stellte der Vorsitzende Richter des 1. BGH-Strafsenats, Gerhard Schäfer, fest: Der Arzt habe nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet, Preise und Bestellungen seien korrekt gewesen.
Sogar 200 000 € draufgelegt
Der ärztliche Direktor der Herzchirurgie an der Heidelberger Universitätsklinik hatte von dem Unternehmen Medtronic 5 % des Umsatzes seiner dort gekauften Herzschrittmacher rückvergütet bekommen. Rund 81 800 € flossen auf das Konto des eigens dafür gegründeten Vereins. Ohne die Drittmittelverwaltung der Universität zu benachrichtigen, benutzte der…
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