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Bin ich jetzt beruflich am Ende?

Frage von Dr. M. E. aus P.:
Gegen mich ist ein staatsanwaltschaftliches Untersuchungsverfahren eingeleitet worden, in dem es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung geht. Ein Patient starb an einer Malaria, die für mich wegen gleichzeitigen Vorliegens einer Zweiterkrankung im HNO-Bereich diagnostisch zu spät erkennbar war. Unter den vielen Fragen, die sich für mich als bisher privat und beruflich (15 Jahre niedergelassen) Unbescholtenen auftun und mir schlaflose Nächte bereiten, bewegt mich auch das "Danach" im Falle eines Schuldspruches: Werde ich meine Zulassung als Kassenarzt verlieren und somit meine berufliche Existenzgrundlage? Was ist mit meinen bürgerlichen "Ehrenrechten"?

Antwort von Professor Dr.
Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter,
Oberlandesgericht München:

Die Tatsache allein, dass dem Arzt der Vorwurf gemacht wird, er sei am Tode seines Patienten schuld und der Staatsanwalt daraufhin pflichtgemäß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, führt noch längst nicht zu einer Verurteilung des Arztes. Es kann nämlich sein, dass sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet, dem Arzt eben keine Schuld nachzuweisen ist, dann stellt der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein. Geht er jedoch von der Schuld des Arztes aus, erhebt er gegen ihn Anklage. Das zuständige Gericht prüft dann, ob es diese Anklage zulässt oder nicht (§§…

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