Bin ich jetzt beruflich am Ende?
Antwort von Professor Dr.
Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter,
Oberlandesgericht München:
Die Tatsache allein, dass dem Arzt der Vorwurf gemacht wird, er sei am Tode seines Patienten schuld und der Staatsanwalt daraufhin pflichtgemäß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, führt noch längst nicht zu einer Verurteilung des Arztes. Es kann nämlich sein, dass sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet, dem Arzt eben keine Schuld nachzuweisen ist, dann stellt der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein. Geht er jedoch von der Schuld des Arztes aus, erhebt er gegen ihn Anklage. Das zuständige Gericht prüft dann, ob es diese Anklage zulässt oder nicht (§§…
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