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Bin ich verantwortlich?

Frage von Dr. Martin Byrtus,
Arzt für Innere Medizin,
Villingen-Schwenningen:

Ich habe einen privat versicherten HIV-Patienten betreut und die empfohlene Therapie weiter verordnet. Auf eigenen Wunsch möchte sich der Patient zu weiteren Kontrollen in die Uniklinik begeben. Inwieweit bin ich rechtlich für die Einnahme oder die Wahrnehmung der Kontrolluntersuchungen verantwortlich?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:

Im Rahmen der horizontalen Arbeitsteilung von Ärzten ist ein Behandlungsfehlervorwurf solange möglich, solange sich der Patient noch in Ihrer Behandlung befindet (vergl. Gießen, Arzthaftungsrecht, Band-Nr. 152 ff.). Es gilt jedoch auch der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit des Patienten. Wenn der Patient Ihnen gegenüber erklärt, dass er die notwendigen Kontrolluntersuchungen künftig in der Universitätsklinik durchführen lässt, können Sie sich haftungsrechtlich exkulpieren. Wir empfehlen Ihnen jedoch, eine entsprechende Erklärung Ihres Patienten ausführlich zu dokumentieren. Erforderlich ist eine umfassende…

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