Bis zu 65 Euro Fallwert

Autor: KS/REI

Die Kinder- und Jugend­ärzte in Bayern haben als Erste in Deutschland einen pädiatriezentrierten Hausarztvertrag abgeschlossen. Seit 1.4. ist der Selektivvertrag nach § 73b SGB V zwischen ihrem Berufsverband und der AOK Bayern in Kraft.

Dr. Heinz Reiniger, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, betont, dass der Vertrag spezielle kinderärztliche Module enthalte und nicht einfach die Erwachsenenversorgung abkupfere. Das Angebot, dem Hausärzte-Vertrag des Hausärzteverbands beizutreten, war für ihn nicht akzeptabel, „denn da steht von Qualität nichts drin und von Kinder- und Jugendheilkunde schon gar nichts“.

Eltern können ihre Kinder zur Regelversorgung einschreiben. Sie profitieren von Zusatzleistungen wie Hör- und Sehscreenings, den neuen Vorsorgeleistungen U7a, U10, U11 und J2, einem besonderen Wartezeitenmanagement und Extrasprechstunden für berufstätige Eltern.

Die teilnehmenden Kinder- und…

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