Bis zu 90 € Zusatzhonorar pro Patienten
Details der Vereinbarung wollen die Vertragsparteien am 22. Dezember in Berlin präsentieren. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat ihre Teilnahme angekündigt. Knapp ein Jahr nach In-Kraft-Treten des GKV-Modernisierungsgesetzes ist dies der Startschuss für den ersten bundesweit gültigen Vertrag zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Die Partner haben dabei den Umweg über die §§ 140a ff. SGB V zur Integrationsversorgung gewählt. Der neue § 73b, mit dem die Politik eigentlich die hausarztzentrierte Versorgung über Einzelverträge zwischen Hausärzten und Kassen entscheidend voranbringen wollte, wurde umgangen.
Integrationsvertrag bietet Vorteile
Aus Perspektive der Vertragspartner hat…
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