Blutsverwandte Eltern schlagen aufs Ohr
Auf das Ausmaß der Hörstörung hatte die Blutsverwandtschaft der Eltern keine Auswirkung, wohl aber auf zusätzliche Störungen. So litten 24 % Kinder kosanguiner Eltern zusätzlich an Epilepsie, Kleinwuchs, Katarakt oder kraniofazialer Dysmorphie und 19 % waren deutlich psychomotorisch retardiert. In der Gruppe der Kinder aus Nicht-Verwandtenehen stellte man dagegen nur bei 9 % körperliche Auffälligkeiten fest und bei 4 % eine Entwicklungsverzögerung.
Die Frage nach einer Verwandtenehe sollte zum Risiko-Check für kindliche Hörstörungen gehören, meinte Dr. Brosch. Konsanguine Eltern und solche, die schon ein hörgeschädigtes Kind haben, sollte man außerdem auf die Möglichkeit einer…
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