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Budgetfreie Nr. 5 abrechnen?

Frage von Wolf-D. Baum-Klatte,

 

Facharzt für Allgemeinmedizin,

 

Münstertal:
Ich hatte als Allgemeinmediziner in einer Landarztpraxis Heiligabend und Silvester eine Notfallsprechstunde per Aushang angekündigt. Die KV wandelte deshalb die budgetfreie EBM-Nr. 5 in der Mehrzahl der Fälle in eine EBM-Nr. 6 um. Anzumerken ist, dass überwiegend Schmerzpatienten bzw. akut Erkrankte behandelt wurden, allerdings waren auch Verbände, Infusionen und Rezepte dabei.

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann,

Facharzt für Allgemeinmedizin,

Hofheim:
Bei Sprechstunden an Weihnachten und Silvester zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr ist in der Tat nur die Nr. 6 abrechenbar x96 es sei denn, es handelt sich um Notfallbehandlungen. Letztere sind auch im Rahmen einer Sprechstunde mit dem Zuschlag nach Nr. 5 zu versehen. Das Problem in dem von Ihnen geschilderten Fall ist sicherlich die angekündigte Notfallsprechstunde, die dazu geführt haben könnte, dass x96 insbesondere an einem Montag x96 auch Patienten mit Erkrankungen gekommen sind, die auch noch am Folgetag behandelt werden konnten.

Ich nehme an, dass die Kürzungen Ihrer KV nach diesen Gesichtspunkten vorgenommen…

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