Budgets, Richtgrößen, Regress und Malus – alles überflüssig
Wenn es nach den Professoren Dr. Dieter Cassel und Dr. Eberhard Wille geht, müssen Vertragsärzte künftig bei der Arzneimittelverordnung in der GKV einzig kassenindividuelle Positivlisten (KIP) beachten. Auf diesen Listen müssen zwingend jeweils mindestens zwei alternative Präparate zur Behandlung von bestimmten Indikationen bzw. Patientengruppen enthalten sein sowie alle alternativlosen innovativen Arzneimittel. Welche Mittel substituierbar sind („Arzneimittel-Vergleichsgruppen“), entscheidet nicht der Gemeinsame Bundesausschuss, sondern ein unabhängiges Expertengremium.
Der sensationelle Reformvorschlag der beiden Gesundheitsökonomen, Prof. Wille ist Chef des…
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