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Bürgen greift Ehe an

Die Ehefrau von Kollege E. verfügt erfreulicherweise über eigenes Vermögen. Weniger erfreulich ist, dass der Berliner Praxisinhaber seine Frau zu einer Bankbürgschaft drängte, "die ja doch nie angerührt wird". Schwere Fehleinschätzung: Nach massivem Umsatzeinbruch stellte die Bank den Kontokorrent fällig und bediente sich bei der Ehefrau. Die bestand auf schnellen Ausgleich durch den Arztgatten, Praxiskrise hin oder her. Zu äußerster Vorsicht bei Bürgschaften rät Michael Vetter, unabhängiger Bankberater aus Dortmund

Als E., bedingt durch erhebliche Umsatzrückgänge, mit den Tilgungsraten seines Betriebsmittelkredits in Rückstand geriet, spielte seine Bank nicht mehr mit: Sie stellte das Darlehen fällig und nahm seine Frau in die Haftung, die sich bei der Kreditbeantragung ihres Mannes der Bank gegenüber für 30 000 Euro verbürgt hatte. Für diese Bürgschaft wurde ebenfalls von seiner Frau ausdrücklich ein Sparkonto bei der kreditgebenden Bank in gleicher Höhe eröffnet. Aus der Inanspruchnahme der Bürgschaft wurde dieses Konto nun aufgelöst und der Betrag dem Kreditkonto von E. gutgeschrieben.

Als er sich dagegen wehren wollte, fand E. bei der Bank keinerlei Verständnis: Der Kreditsachbearbeiter…

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