Dann gibt´s auch kein Rezept!
"Den Krankenkassen den Wind aus den Segeln nehmen" oder "Mehr Sicherheit bei der Abrechnung" - so wirbt die KBV fleißig für die neuen mobilen Lesegeräte und dem "neuen Anforderungsprofil für die Stammdatenverwaltung". Um gegen betrügerische Ärzte vorzugehen oder versehentlichen Bedienungsfehlern vorzubeugen, gibt es künftig neue Sicherheitsanforderungen an Praxisverwaltungssysteme und mobile Lesegeräte.
KV kann "sicheres" Gerät erkennen
Zunächst einmal zu den mobilen Lesegeräten, die zum 1.10.2003 Pflicht für jeden Arzt sind: Bei den neuen Geräten ist es nicht mehr möglich, die Daten der Chipkarte zwischenzuspeichern und sie immer wieder neu in das Computersystem einzulesen. So können keine…
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