Dann gibt´s auch kein Rezept!

Autor: AT

Nach dem Willen der KBV sollten sich Ärzte

 

eigentlich schon zum 1.1.2003 neue mobile Chipkartenlesegeräte anschaffen. Jetzt dürfen die alten Geräte doch bis zum 30.09.2003 verwendet werden. Grund für die längere Frist sind Lieferschwierigkeiten der Hersteller. Und auch die Stammdatenverwaltung wird es ab dem 1.1.2003 nicht mehr geben. Damit soll es Ärzten künftig unmöglich sein, zusätzliche Behandlungsfälle zu schaffen.

"Den Krankenkassen den Wind aus den Segeln nehmen" oder "Mehr Sicherheit bei der Abrechnung" - so wirbt die KBV fleißig für die neuen mobilen Lesegeräte und dem "neuen Anforderungsprofil für die Stammdatenverwaltung". Um gegen betrügerische Ärzte vorzugehen oder versehentlichen Bedienungsfehlern vorzubeugen, gibt es künftig neue Sicherheitsanforderungen an Praxisverwaltungssysteme und mobile Lesegeräte.

KV kann "sicheres" Gerät erkennen

Zunächst einmal zu den mobilen Lesegeräten, die zum 1.10.2003 Pflicht für jeden Arzt sind: Bei den neuen Geräten ist es nicht mehr möglich, die Daten der Chipkarte zwischenzuspeichern und sie immer wieder neu in das Computersystem einzulesen. So können keine…

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