Darf das Heim mich festnageln?

Frage von Dr. Oliver W. Spang,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Stuttgart-Vaihingen:

In einem Pflegeheim wurde mir gedroht, dass eine meiner Patientinnen nicht mehr mit Insulin versorgt werden würde, wenn ich nicht eine Liste mit Namen von Mitarbeitern unterzeichne, die diesen die s.c.-Injektion erlaubt. Die Mitarbeiter kannte ich jedoch nicht einmal. Ich halte den Tatbestand der Nötigung bei Androhung der Unterlassung einer lebensnotwendigen Maßnahme für erfüllt. Was sagen Ihre Experten?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Arzt und Rechtsanwalt,
München:

Der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung erfordert nicht zwingend eigenhändiges ärztliches Tätigwerden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Delegation auf Pflegekräfte zulässig. Die Anforderungen hierfür sind gesetzlich nicht explizit geregelt. Die Zulässigkeit ergibt sich aus den im Falle des Fehlereintritts verletzten Vorschriften. Sie hängt etwa ab von der Art und Schwierigkeit der Leistung, der Gefährlichkeit des Eingriffs und der Vorhersehbarkeit etwaiger Reaktionen des Patienten.

Der Arzt muss sich jedoch von der ausreichenden Qualifikation des nichtärztlichen Personals überzeugen und die…

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