Anzeige

Darf der Chef ihn feuern?

Frage von Bernd Zimmermann,
Facharzt f. Allgemeinmedizin,
Buch:

Ich möchte einem meiner Patienten helfen: Kann einem 55-jährigen Arbeitnehmer, der seit 18 Jahren in einer Firma mit ca. 80 Mitarbeitern tätig ist, aus gesundheitlichen Gründen gekündigt werden? Nach einem Schreiben des Firmeneigentümers behält dieser sich weitere Schritte vor, wenn mein Patient auch weiterhin einen Teil der anfallenden Arbeiten nicht erledigen kann. Mein Patient erlitt einen Herzinfarkt und nahm seine Arbeit mit Einschränkungen wieder auf. Kann der Arbeitgeber eine Frist setzen (konkret drei bis vier Monate), nach deren Ablauf mein Patient einen erheblichen Teil der anfallenden Arbeiten erledigen muss? Wäre dann eine Kündigung möglich, ohne dass vorher ein anderer Arbeitsplatz angeboten wird?

Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:

Zunächst ist festzustellen, dass es sich wegen der Anzahl der Beschäftigten um einen Betrieb handelt, der dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt. Hiernach müssen für eine wirksame Kündigung, zu der der Betriebsrat zwingend gehört werden muss, Kündigungsgründe gemäß § 1 Kündigungsschutzgesetz vorliegen. Oder anders gesprochen: Die Kündigung kann sozial ungerechtfertigt sein, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen, bedingt ist.Der Arbeitgeber im angesprochenen Fall erwägt offensichtlich…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.