Darf der Chef ihn feuern?
Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Zunächst ist festzustellen, dass es sich wegen der Anzahl der Beschäftigten um einen Betrieb handelt, der dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt. Hiernach müssen für eine wirksame Kündigung, zu der der Betriebsrat zwingend gehört werden muss, Kündigungsgründe gemäß § 1 Kündigungsschutzgesetz vorliegen. Oder anders gesprochen: Die Kündigung kann sozial ungerechtfertigt sein, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen, bedingt ist.Der Arbeitgeber im angesprochenen Fall erwägt offensichtlich…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.