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Darf der Hausarzt eine IGeL-Pauschale kassieren?

Autor: det

Zusätzliche Laborleistungen ergänzen als IGeL gut Vorsorgeuntersuchungen. So ist z.B. bei der Grundvorsorgeuntersuchung für Erwachsene nur die Glucose- und Cholesterin-Bestimmung als Kassenleistung abrechenbar. Als Laborcheck ließen sich hier aber auch bb, Krea, Hs, GPT und TSH bestimmen.

So zumindest bietet es Dr. <ls />Ulrich Schneider aus Biberbach seinen Patienten als Labor-Check an, wohlgemerkt nicht bei Krankheit, denn dann zahlt ja die Kasse. Und damit es für die Patienten einfacher ist, würde er dafür gerne eine Pauschale ansetzen und in bar verlangen, statt den langen Weg übers Labor zu gehen.

Für die von der Praxis gewünschten Laborwerte (Dr. Schneider nennt es „IGeL-Laborprofil“) berechnet ihm sein Labor 4,50 Euro. „Naiverweise dachte ich, wir könnten von unseren Patienten dann 10 Euro in bar verlangen. Dann hätten wir einen kleinen Gewinn, und für alle Patienten wär’s billig“, sagt Dr. Schneider. Damit hält sich die Praxis aber nicht an die GOÄ. Von seinem Labor…

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