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Darf die Helferin fremdgehen?

Frage von Dr. Hinrich Hauschild,
Facharzt für Urologie,
Hamburg:

Meine urologische Praxis befindet sich in einem Ärztehaus, in dem auch ein Pulmonologe mit Röntgen-Einrichtung niedergelassen ist. Zur Kosteneinsparung möchten wir die Thoraxaufnahmen in meiner Praxis anfertigen. Die technischen Voraussetzungen sind dafür gegeben. Lässt sich dieses Vorhaben problemlos umsetzen, wenn die Röntgen-Helferinnen des Internisten in meiner Praxis die Thoraxaufnahmen anfertigen? Muss zu diesem Zwecke eine Apparategemeinschaft gegründet werden, oder kann ich dem Kollegen meine Unkosten pro Aufnahme in Rechnung stellen? Gibt es für eine derartige Zusammenarbeit Musterverträge?

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:

Grundsätzlich hat der Arzt die Leistung selbst zu erbringen, der sie auch abrechnet. Davon macht im vertragsärztlichen Bereich § 15 Abs. 3 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) eine Ausnahme für Leistungserbringungsgemeinschaften (vgl. MT-Nr. 15 vom 14. April 2000, Seite 51). In diesem Falle können bei gerätebezogenen Untersuchungsleistungen auch andere Partner der Leistungserbringungsgemeinschaft von ihnen selbst nicht erbrachte Leistungen als eigene abrechnen, Ihr Internistenkollege also die in Ihrer Praxis angefertigten Röntgenbilder und -befunde. Voraussetzung ist, dass Sie beide über die gleiche Röntgenqualifikation verfügen, was angesichts…

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