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Darf er überhaupt noch arbeiten?

Frage von Dr. Hans A. Kopf,
Neuburg/Donau:

Muss jeder Arzt, der eine Hepatitis-Infektion hat oder hatte, in Zukunft mit dem Staatsanwalt rechnen, wenn er weiter arbeitet? Muss er mit Berufsverbot rechnen? Oder ist es nicht eher ein Problem der persönlichen Hygienemaßnahmen der betreffenden Kollegen?

Antwort von Professor Dr. jur. Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.,
München:

Weiß ein Arzt nichts von seiner Hepatitis, HIV-Infektion oder einer anderen ansteckenden Krankheit, kann ihm i.d.R. kein juristisch relevanter Vorwurf gemacht werden. Anders gestaltet sich jedoch die Rechtslage, wenn ihm seine Erkrankung bekannt ist und er dennoch Patienten behandelt.

Jedem Arzt muss bewusst sein, dass HI- bzw. Hepatitisviren vor allem durch Blut, aber auch durch Speichel, Schweiß, Tränen oder Sperma auf andere Personen übertragen werden können. Wer somit als Arzt während der Behandlung (ständig) mit Blut in Berührung kommt, muss sich m. E. bei Kenntnis seiner…

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