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Darf es der Vermieter aufstellen?

Frage von Dres. C. Rautenberg und S. Röckl
Internisten
Kötzting:

Im Rahmen einer Ortsbeschilderung (Kurort etc.) beabsichtigt unser Hauswirt, an exponierten Stellen ein Schild anzubringen: "Ärztehaus". In diesem Haus sind zwei Internisten, inkl. Pulmologe, ferner ein Orthopäde und ein Allgemeinmediziner, zusätzlich eine physikalische Therapie. Ist dies juristisch/standespolitisch einwandfrei?

Antwort von Udo H. Cramer
Rechtsanwalt
München:

Die aktuelle Musterberufsordnung für die Deutschen Ärzte wurde auch von der für Sie zuständigen Landesärztekammer in Landesrecht umgesetzt. Dort (Kapitel D I Nr. 2) ist abschließend geregelt, welche Angaben der Arzt auf dem Praxisschild führen muß. Dies sind: Namen und Arztbezeichnung, führbare Bezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung (Facharzt, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung) sowie Sprechstundenzeiten.

Folgende Angaben sind zusätzlich erlaubt: medizinische akademische Grade und Titel, andere akademische Grade nur mit Fakultätsbezeichnung, Privatwohnung und Telefonnummer(n), sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Tatsachen:…

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