Darf ich ihn an den MDK weitergeben?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Entlassungsberichte eines Krankenhauses oder einer stationären Reha-Einrichtung an den einweisenden bzw. nachbehandelnden Vertragsarzt werden ausschließlich zum Zweck der Information des empfangenden Vertragsarztes erstellt. Insoweit darf der Vertragsarzt den Entlassungsbericht nur zur ärztlichen Information bezüglich der Weiterbehandlung verwenden. Aus Datenschutzgründen ist er nicht befugt, den Entlassungsbericht, auch auf Anforderung der Krankenkassen hin, an diese weiterzugeben. Die Krankenkassen haben aufgrund eigener Rechtsvorschriften (xa7 301 SGB V) selbständige Handhabe, für sie notwendige Patientendaten…
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