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Darf ich im Nachbarort privat liquidieren?

Frage von Dr. D. aus H.:
Ich plane eine zusätzliche Einnahmequelle durch reine Privatliquidation in einem Rehazentrum in einer benachbarten Stadt an einem Tag der Woche. Ist dieses Vorhaben - Kassensitz in einer Stadt und Privatliquidation in einer anderen Stadt - aus arztrechtlicher Sicht möglich? Muss diese privatärztliche Tätigkeit angezeigt werden? Kann ein Praxisschild öffentlich angebracht werden?

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:

Die ambulante - auch privatärztliche - Tätigkeit des Arztes ist an die Niederlassung in eigener Praxis gebunden (§ 17 BO), die Ausübung der Sprechstunde an mehreren Stellen ist grundsätzlich nicht gestattet (§ 18 Abs. 1 S. 1 BO). § 18 Abs. 2 erlaubt allerdings die genehmigungspflichtige Errichtung von Zweigstellen zum Zwecke der Sicherstellung sowie den Betrieb ausgelagerter Praxisräume (genehmigungsfrei).

Falls es sich um ein stationäres Reha-Zentrum handelt, kann der Arzt dort tätig werden, ohne eine Zweigpraxis beantragen zu müssen. Auch Belegärzte nehmen so an Krankenhäusern stationäre Versorgungsaufgaben wahr. Die öffentliche Anbringung…

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