Darf ich´s überhaupt?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die vorgebrachten Bedenken für eine Referententätigkeit im Gesundheitszentrum der Ehefrau eines niedergelassenen Arztes bestehen nicht. Es ist auch einem Arzt möglich, neben seiner ärztlichen Tätigkeit einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Dazu heißt es in der Musterberufsordnung, daß dem Arzt neben der Ausübung seines Berufs die Ausübung einer anderen Tätigkeit dann untersagt ist, wenn sie mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs nicht vereinbar ist. Die Referententätigkeit im Rahmen eines Gesundheitsseminars ist auf jeden Fall mit dem ärztlichen Beruf vereinbar.
Zur Zeit wird allerdings die Führung…
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