Darf KV Notdienst-Leistungen ins RLV packen?
Rainer Kuhlen,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Mönchengladbach:
Seit Einführung des neuen RLV-Systems ab dem Quartal I/09 werden auch im Bereich der KV NO Besuche von eigenen Patienten im Notdienst außerhalb des RLV vergütet. Dies wurde den Ärzten auch bereits in der Zeitschrift KVNO Aktuell im Heft 11/2008 (S. 6 f) mitgeteilt. Dort wird ausgeführt, dass Leistungen im organisierten Notfalldienst sowie dringende Besuche u.a. auch nach den EBM Ziffern 01411/01412 außerhalb des RLV vergütet werden. Eine Unterscheidung zwischen Besuchsleistungen bei eigenen Patienten und „fremden“ Patienten wurde seinerzeit nicht vorgenommen.
Ausweislich…
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