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Darf KV Notdienst-Leistungen ins RLV packen?

Autor: Rainer Kuhlen

Dr. Uwe Seppelt,

Facharzt für Allgemeinmedizin,

Odenthal:

 

Wenn ich im Notdienst eigene Patienten im Bereich KV Nordrhein besuche, fallen alle Leistungen ins RLV. Ist es statthaft, nicht die Notdienstziffern einzutragen, sondern die Besuchsziffern, die nicht ins RLV fallen, also z.B. 01412? Wenn ich an normalen Wochentagen zu Unzeiten Besuche mache, bekomme ich sie außerbudgetär bezahlt – deshalb ist diese Regelung, eigene Patienten im Notdienst „umsonst“ zu behandeln, nicht nur ungerecht, sondern entbehrt auch jedweder Logik.

Rainer Kuhlen,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Mönchengladbach:

Seit Ein­füh­rung des neu­en RLV-Sys­tems ab dem Quar­tal I/09 wer­den auch im Be­reich der KV NO Be­su­che von ei­ge­nen Pa­ti­en­ten im Not­dienst au­ßer­halb des RLV ver­gü­tet. Dies wur­de den Ärzten auch be­reits in der Zeit­schrift KVNO Ak­tu­ell im Heft 11/2008 (S. 6 f) mit­ge­teilt. Dort wird aus­ge­führt, dass Leis­tun­gen im or­ga­ni­sier­ten Not­fall­dienst so­wie drin­gen­de Be­su­che u.a. auch nach den EBM Zif­fern 01411/01412 au­ßer­halb des RLV ver­gü­tet wer­den. Ei­ne Un­ter­schei­dung zwi­schen Besuchsleistungen bei eigenen Patienten und „frem­den“ Pa­ti­en­ten wurde seinerzeit nicht vor­ge­nom­men.

Aus­weis­lich…

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