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Darf PKV einfach Berichte anfordern?

Frage von Dr. Klaus Asholt,

 

Frauenarzt,

 

Bielefeld:
Eine meiner Privatpatientinnen wurde nach ihrem stationären Aufenthalt und Einreichen der Krankenhausrechnung von ihrer Kasse aufgefordert, den Entlassungs- und Operationsbericht einzureichen. Anderenfalls könne die Angelegenheit nicht weiter bearbeitet werden. Für mich ist das nach 22 Praxisjahren das erste Mal, dass eine Privatversicherung sich derartig verhält. Ist dieses Gebaren überhaupt statthaft?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Arztes, direkt an die PKV seines Patienten Entlassungs- und Operationsberichte herauszugeben. Lediglich der Patient selbst hat Anspruch auf Einsichtnahme in seine Behandlungsunterlagen, hierzu gehören auch Entlassungs- und Operationsberichte. Dies folgt aus einer Nebenpflicht des Behandlungsvertrages. Macht der Patient von seinem Recht Gebrauch, muss der Arzt ihm auf Anforderung Einsicht in die betreffenden Unterlagen gewähren.

Aus diesem Grund und in Ermangelung eines direkten Anspruches der PKV gegenüber dem behandelnden Arzt, denn es bestehen zwei voneinander…

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