Darf sie das?

Frage von Dr. Meinhard Quack,

 

Internist,

 

Frankfurt:
Ist die Delegiertenversammlung einer Kammer berechtigt, per Beitragsordnung die Vorlage der Einkommenssteuererklärung zu verlangen? Die Nichtvorlage führt in Hessen zur Einstufung als Einkommensmillionärs mit 5000 € Jahresbeitrag.

Antwort von Maximilian Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Auch ich halte die einkommensbezogenen Kammerbeiträge für ausgesprochen problematisch, da in der Tat das Steuergeheimnis unnötig gefährdet wird. Auch wenn die Mitarbeiter der Ärztekammern zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einem immer größer werdenden Personenkreis das Steuergeheimnis gefährdet wird.

Daher halte ich persönlich eine statusbezogene Beitragserhebung für verwaltungsmäßig einfacher und unproblematischer. Dennoch sind die einkommensbezogenen Kammerbeitragsordnungen durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen als rechtmäßig anerkannt worden.

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