Anzeige

Darf sie´s weitergeben?

Frage von Thomas Beck,
Arzt für Chirurgie,
Arnstadt-Rudisleben:

Gibt es für Gutachten, welche eine Versicherung auf Formularen zu einem bestimmten Tatbestand anfordert (z.B. Unfallfolgen), ein Copyrightrecht? In diesem speziellen Fall möchte ich nicht, dass das Gutachten weitergegeben wird, da es der Anwalt des Patienten weiterverwenden könnte. Er hatte zuvor von mir Auskünfte über Verlauf, Prognose und unfallursächliche Zusammenhänge verlangt, sich aber geweigert, die Kosten für diese von ihm angeforderte gutachterliche Stellungnahme zu übernehmen. Müsste er sie mir nicht nach GOÄ vergüten?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Das von einer Versicherung meist auf einem Formular angeforderte Gutachten genießt keinen Urheberrechtsschutz. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG gehören zu den geschützten Werken der Wissenschaft auch Darstellungen wissenschaftlicher Art. Die von Versicherungen üblicherweise verlangten Gutachten erfordern meist nur die Mitteilung von Befunden und naheliegenden Schlussfolgerungen von einzelnen Untersuchungsergebnissen. Derartige Gutachten bieten nicht die "geistige Höhe", die erforderlich ist, um von einer wissenschaftlichen Darstellung zu sprechen. Mit einem Vermerk unter Bezug auf der Urheberrecht kann der Arzt also…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.