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Das bringt rund 100 DM

Frage von Dr. Karl-Heinz Deuser,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Straubenhardt:

Es kommen öfters Patienten zu uns, die nach § 18 Abs. 1 Bundesseuchengesetz wegen Tätigkeit in Kantinen, Gaststätten usw. untersucht werden müssen. Wir stellen den Patienten eine Privatrechnung nach GOÄ aus. Dabei kommen wir mit Ganzkörperuntersuchung, Beratung und wegen der Durchführung des Tuberkulin-Stempel-Testes zwei Tage später nochmals einer Beratung, dem Befundbericht und verschiedenen Laborparametern auf ungefähr 250 DM. Natürlich gibt es manchmal Ärger im Gespräch mit dem Patienten. Ich habe nun von einer Patientin gehört, dass das Gesundheitsamt die Untersuchung für ca. 90 DM durchführt. Ich kann mir nicht vorstellen, wie dieser Betrag eingehalten werden kann. Ist unsere Rechnungsstellung korrekt?

Antwort von Dr. Hans-Heinrich Dennhardt,
Facharzt für Innere Medizin,
Mainz:

Zunächst muss festgestellt werden, dass diese Untersuchung nach dem Bundesseuchengesetz entsprechend den Gebühren für spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - UV-GOÄ oder BG-GOÄ - genannt, abgerechnet werden muss. Der Untersuchungsumfang ergibt sich aus der Aufstellung im Grundsatz 42 der BG, wo als erforderliche Untersuchung folgendes festgelegt ist:

BG-GOÄ-Nr.:

» Anamnese und Beratung nach Nr. 1: DM 9,80

» Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit nach Nr. 65: DM 14,40

» Tuberkulin-Stempeltest nach Nr. 384: DM 5,70

» Lungenübersichtsaufnahme nach Nr. 5135: DM 40,50

» Kostenerstattung für…

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