Das ist Beihilfe zum Missbrauch!
Nach § 176 StGB begeht der Arzt Beihilfe zu sexuellem Missbrauch eines Kindes. Denn schließlich weiß er, dass die Pille ihm den folgenlosen Geschlechtsverkehr mit einem Mann ermöglichen soll. Das gilt sogar dann, wenn die Mutter des Mädchens mit ihr in die Praxis kommt und die Verordnung befürwortet. Dem Arzt drohen dabei mindestens sechs Monate bis höchstens zehn Jahre Freiheitsstrafe, schreibt Professor Dr. jur. Gerhard H. Schlund, vorsitzender Richter am OLG München a.D., in der "Internistischen Praxis".
In der Rechtssprechung wird dieses Thema dem Juristen zufolge sehr streng gehandhabt. Die Verschreibung der Pille wird hier nur in wenigen Ausnahmen zugelassen: Wenn das Kind z.B. in…
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