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Das ist doch längst erlaubt

Frage von Dr. Klaus Eiweleit,
Facharzt f. Allgemeinmedizin,
Münster:

Vom Vorsitzenden der Ärztekammer Westfalen-Lippe wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich weder auf meinem Briefbogen, noch auf Visitenkarten und Praxisinformationsschriften ein Logo verwenden darf. Hat sich in der letzten Zeit das Werbeverbot nicht aber gelockert? Dreiviertel aller Facharztbriefe, die ich erhalte, sowie die meisten Krankenhausberichte sind mit einem Logo versehen.

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Die Frage, ob ein Arzt ein Logo auf seinem Briefkopf verwenden darf, schien durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.1.1992 (1 BvR 1096/90 = MedR 1993, 470) geklärt. Danach soll das Verbot, Ankündigungen auf Briefbögen mit graphischen oder bildlichen Darstellungen zu versehen, eine Verfälschung des ärztlichen Berufsbildes durch die Verwendung kommerzieller Werbemethoden verhindern. Zudem soll das Vertrauen der Patienten darauf gestützt werden, dass der Arzt seine Berufsausübung an medizinischen Notwendigkeiten und nicht an kommerziellen Erfordernissen ausrichtet. Für diesen Zweck sei eine enge Auslegung…

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