Das ist doch längst erlaubt
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Die Frage, ob ein Arzt ein Logo auf seinem Briefkopf verwenden darf, schien durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.1.1992 (1 BvR 1096/90 = MedR 1993, 470) geklärt. Danach soll das Verbot, Ankündigungen auf Briefbögen mit graphischen oder bildlichen Darstellungen zu versehen, eine Verfälschung des ärztlichen Berufsbildes durch die Verwendung kommerzieller Werbemethoden verhindern. Zudem soll das Vertrauen der Patienten darauf gestützt werden, dass der Arzt seine Berufsausübung an medizinischen Notwendigkeiten und nicht an kommerziellen Erfordernissen ausrichtet. Für diesen Zweck sei eine enge Auslegung…
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