Fälschungssicher Das neue Betäubungsmittelrezept

Das Wichtigste gleich vorab: Die alten BtM-Rezepte behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit. Ärztinnen und Ärzte sollten auf keinen Fall alte BtM-Rezepte unaufgefordert an die Bundesopiumstelle zurücksenden, um sie gegen neue BtM-Rezepte einzutauschen. Die alten BtM-Rezepte sollten verwendet werden, bis sie vollständig aufgebraucht sind.
Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte ändern sich nicht. BtM-Rezepte sind weiterhin personenbezogen und können ausschließlich im Vertretungsfall von einer anderen ärztlichen Person verwendet werden. Insbesondere in Einrichtungen, in denen mehrere ärztliche Personen BtM verschreiben (z. B. Gemeinschaftspraxen, MVZ, Ambulanzen), ist auf eine…
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