Fälschungssicher Das neue Betäubungsmittelrezept

Autor: I. Dürr

Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird voraussichtlich im ersten Quartal 2013 neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte) ausgeben. Arztindividuell kodierte BtM-Rezepte wird es dann nicht mehr geben. Durch die Einführung neuer Sicherheitsmerkmale soll Rezeptfälschungen besser vorgebeugt werden. Was müssen Ärzte beachten?

Das Wichtigste gleich vorab: Die alten BtM-Rezepte behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit. Ärztinnen und Ärzte sollten auf keinen Fall alte BtM-Rezepte unaufgefordert an die Bundesopiumstelle zurücksenden, um sie gegen neue BtM-Rezepte einzutauschen. Die alten BtM-Rezepte sollten verwendet werden, bis sie vollständig aufgebraucht sind.

Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte ändern sich nicht. BtM-Rezepte sind weiterhin personenbezogen und können ausschließlich im Vertretungsfall von einer anderen ärztlichen Person verwendet werden. Insbesondere in Einrichtungen, in denen mehrere ärztliche Personen BtM verschreiben (z. B. Gemeinschaftspraxen, MVZ, Ambulanzen), ist auf eine…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.