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Dem Fiskus mit GmbH ein Schnippchen schlagen?

Frage von Dr. P. H. aus W.:
Meine Arztpraxis befindet sich in meinem eigenen Haus. Wie kann ich es wirtschaftlich und steuerlich so gestalten, dass diese nicht in das Betriebsvermögen wechselt und ich nach einer Praxisaufgabe die Räumlichkeiten nicht als "Privatentnahme" zu versteuern habe? Da ich geschieden bin, gibt es keinen Ehepartner, von dem ich die Praxis mieten könnte. Sollte ich eine GmbH gründen? Oder gibt es andere Gestaltungsmöglichkeiten? Muss man in dem beschriebenen Fall das von versteuertem Geld erworbene Grundstück und Haus noch einmal komplett versteuern, oder muss nur ein Wertsteigerungsgewinn versteuert werden?

Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler,
Rechtsanwalt,
München:

Zum steuerrechtlichen Hintergrund: Wenn sich die Arztpraxis im eigenen Haus befindet, bedeutet das, dass ein entsprechender Teil des Hauses zum notwendigen Betriebs- bzw. Praxisvermögen gehört. Der verbleibende Teil des Hauses gehört zum Privatvermögen. Gibt der Arzt seine Praxis auf, ist die Differenz zwischen anteiligem Verkehrswert der Praxisimmobilie und Buchwert zu versteuern. Übrigens würde bei Übertragung der Immobilie innerhalb der Familie, z.B. an Ehefrau und/oder Kinder, nichts anderes gelten. Die Versteuerung des sogenannten Entnahmegewinns lässt sich nur vermeiden, wenn die Praxisimmobilie zum Buchwert von einem anderen…

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