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Der IGeL gegen das Rauchen

Autor: Detmar Ahlgrimm/Rebekka Höhl, Foto: thinkstock

Keine Praxis ohne Patienten, die nicht eigentlich mit dem Rauchen aufhören wollen. Die Raucherentwöhnung gehört ganz sicher zu den Selbzahlerleistungen, die sich für alle Beteiligten lohnen. So geht's.

Zu Beginn der Raucherentwöhnung sollte ein erstes Beratungsgespräch stattfinden, in dem erörtert wird, ob der Patient wirklich das Rauchen aufgeben will. Fehlt der eigene Wille zum Aufhören, wird kaum ein Erfolg zu erwarten sein.

Nun gilt es herauszufinden, warum der Patient überhaupt raucht (Stress, Ängste etc.). Daran lässt sich ein individuelles Konzept ausrichten.

Hilfreiche ärztliche Leistungen, um einen Raucher auf Gesundheitsgefahren und -einbußen aufmerksam zu machen, können eine Ganzkörperuntersuchung, ein Leistungstest auf dem Ergometer, die Lungenfunktion und als Laborleistung ein Lipidprofil (da Raucher einem erhöhten Infarktrisiko ausgesetzt sind) sein.

Darauf folgen können…

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