Diabetes-DMP vorm Stapellauf
Den Weg freigemacht haben allerdings die KVen und die AOK aus Baden-Württemberg. Sie haben einen Vertrag mit "Signalwirkung" unterschrieben, für den das Bundesgesundheitsministerium sogar zum 1.1.2003 die Rechtsverordnung zum Risikostrukturausgleich (RSAV) ändern will. Damit wird der gordische Knoten der Anlieferung und Verwendung von Patientendaten bei den Kassen im Sinne von KBV und KVen durchschlagen.
Wie Dr. Thomas Zalewski, Hauptgeschäftsführer der KV Nord-Württemberg, gegenüber Medical Tribune erläuterte, ist vereinbart, dass der so genannte B-Datensatz, der ohne Pseudonymisierung den Krankenkassen mitgeteilt wird, von bislang 59 auf 28 Parameter verkürzt wird. Außerdem habe die AOK…
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