Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Gendiagnostik
Wie die Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz (CDU) Ende März bekannt gab, haben sich die Koalitionspartner – nach einer heftigen Debatte im Gesundheitsausschuss des Bundestages – auf entsprechende Gesetzeseckpunkte geeinigt. Genetische Untersuchungen sollen auf Freiwilligkeit basieren und die Durchführung ist Ärzten vorbehalten. Auch darf niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert oder stigmatisiert werden. Zentrales Element des Gesetzes wird die Beratung des Menschen sein, der Auskunft wünscht. Bei dia<discretionary-hyphen />gnostischen genetischen Untersuchungen wird eine Beratung angeboten, auf die allerdings aufgrund des anerkannten Rechts auf Wissen bzw.…
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