Die Helferin veröden lassen?
Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:
Nicht delegationsfähige, vom Arzt persönlich zu erbringende Leistungen sind insbesondere sämtliche operativen Eingriffe, die Untersuchung und die Beratung des Patienten, die Psychotherapie, soweit nicht ihre Delegation an qualifiziert weitergebildete Diplompsychologen ausdrücklich zugelassen ist, invasive diagnostische Eingriffe und die Entscheidung über sämtliche therapeutischen Maßnahmen. Die Delegation dieser, in jedem Fall von einem Arzt vorzunehmenden Maßnahmen an ärztliche Mitarbeiter hängt davon ab, ob eine Verpflichtung zur persönlichen Tätigkeit, zum Beispiel des Chefarztes, besteht und ob der ärztliche…
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