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Die Kasse haftet!

Autor: Detmar Ahlgrimm

Chipkartenmissbrauch gibt´s unbestritten: Doch während Ärztefunktionäre darin ein Millionen fressendes Massenphänomen sehen, sprechen Kassenvertreter von Randerscheinungen. Das hindert AOK & Co. aber nicht daran, dem einzelnen Arzt die Vergütung des Falles streitig zu machen, wenn Karten unzulässig eingesetzt wurden. Doch damit setzen sie sich in klaren Widerspruch zu bindenden Verträgen mit der KBV. Weder muss der Arzt den betrügerischen Patienten zwecks Privatrechnung verfolgen, noch bleibt er auf Verordnungskosten sitzen, wenn er guten Gewissens eine Chipkarte angenommen hat, die nicht erkennbar ungültig war.

Stellvertretend für andere betroffene Kollegen sei der Fall des Internisten Dr. Andreas Jacobi aus Schmölln genannt, der sich mit folgendem Problem an die Redaktion wandte: "Ein Patient hat eine AOK-Chipkarte vorgelegt. Nun teilt die AOK mit, dass zu diesem Zeitpunkt keine Mitgliedschaft mehr vorlag, eine Vergütung ihrerseits nicht möglich sei und ich mich an den Patienten halten soll, der wissentlich die AOK-Chipkarte benutzt habe, ohne Mitglied zu sein. Trifft die Auffassung der AOK zu, oder muss sie zahlen, da ich die Ungültigkeit der Chipkarte ja gar nicht erkennen konnte?"

Vorsicht bei offensichtlichem Missbrauch

Die AOK kennt offenbar die von ihrem Spitzenverband auf Bundesebene…

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