Die Kasse haftet!
Stellvertretend für andere betroffene Kollegen sei der Fall des Internisten Dr. Andreas Jacobi aus Schmölln genannt, der sich mit folgendem Problem an die Redaktion wandte: "Ein Patient hat eine AOK-Chipkarte vorgelegt. Nun teilt die AOK mit, dass zu diesem Zeitpunkt keine Mitgliedschaft mehr vorlag, eine Vergütung ihrerseits nicht möglich sei und ich mich an den Patienten halten soll, der wissentlich die AOK-Chipkarte benutzt habe, ohne Mitglied zu sein. Trifft die Auffassung der AOK zu, oder muss sie zahlen, da ich die Ungültigkeit der Chipkarte ja gar nicht erkennen konnte?"
Vorsicht bei offensichtlichem Missbrauch
Die AOK kennt offenbar die von ihrem Spitzenverband auf Bundesebene…
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