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Die Versorgung anders planen
Ein Regionalverbund von KV, Landeskrankenhausgesellschaft, Ärztekammer und Ministerium soll die Versorgungsplanung koordinieren; Kassen und Patientenvertreter dürften beratend mitwirken. Die KV hätte die Sicherstellungsverantwortung für den ambulanten Bereich.
Die Versorgungsplanung soll Arztsitze ausweisen, die notwendig sind, um den Behandlungsbedarf zu decken. Zulassungen sind dann nur noch für diese Sitze erlaubt. In strukturschwachen Gebieten könnten die KVen auch Ärzte z.B. zur Betreuung in Pflegeheimen oder Arztstationen anstellen, wenn der Bedarf über niederlassungswillige Ärzte nicht gedeckt werden kann.
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