Dienstvertrag - wann bekommt der Arzt kein Honorar?
Eine 75 Jahre alte, privat krankenversicherte Dame ließ sich für ein Pauschalhonorar von 12.000 Euro von ihrem Zahnarzt vollkeramische Brücken und Kronen anfertigen. Sie wurden provisorisch eingesetzt.
Ein paar Wochen später erklärte die Patientin dem Zahnarzt, sie sei mit Sitz, Schliff und Bisshöhe total unzufrieden. Bald darauf schrieb sie ihm, sie lasse ihre Zähne jetzt woanders „erneuern“. Die Seniorin zahlte zwar das vereinbarte Honorar, verlangte es jedoch später zurück.
Ein Dienstvertrag kann jederzeit gekündigt werden
Die Vorinstanz wies ihre Zahlungsklage ab. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies den Streit zurück – nicht ohne der Vorinstanz eine Richtschnur für…
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