Anzeige

Diese Formalitäten sind zu beachten

Autor: Udo H. Cramer, Rechtsanwalt und vereidigter Sachverständiger

Was bei der Gründung einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis künftig zu beachten ist, erläutert Rechtsanwalt und vereidigter Sachverständiger Udo H. Cramer, München.

Nach § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV neu (Verordnung zum Sozialgesetzbuch) wird ab 2007 bundesweit die überörtliche Praxisführung von Gruppenpraxen möglich sein, falls das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz im laufenden Gesetzgebungsverfahren Bestand hat (womit zu rechnen ist, die Red.).

Die überörtliche Gemeinschaftspraxis bedarf vertragsarztrechtlich (wie schon bisher) der Genehmigung des Zulassungsausschusses. Berufsrechtlich ist nach § 18 Abs. 2 – 4 der Berufsordnung Folgendes zu beachten:

  • eigenverantwortliche medizinisch unabhängige sowie nicht gewerbliche Berufsausübung, 
  • Einhaltung der ärztlichen Berufspflichten,
  • gemeinsamer Praxissitz,
  • hauptberufliche Tätigkeit mindestens eines Mitgliedes der…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.