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Diesen Brandschutz braucht die Praxis in jedem Fall

Autor: reh

Brandschutz gehört wie selbstverständlich mit zu den Pflichten eines Praxisinhabers. Aber was dazu alles nötig ist, müssen sich die Ärzte mühselig zusammensuchen. Oder wissen Sie vielleicht, welche und wie viele Feuerlöscher Sie in Ihrer Praxis brauchen?

„Wir Ärzte erfahren leider nie etwas Offizielles über Bestimmungen zur Ausstattung einer Praxis mit Feuerlöschern“, bringen es zwei Hausarztkollegen aus Euskirchen auf den Punkt. Ohne ausreichende Brandschutzvorkehrungen verlieren Praxisinhaber in einem Brandfall nicht nur ihren Versicherungsschutz und bleiben so auf den Schäden sitzen. Sie können sich dadurch sogar strafrechtlichen Ermittlungen aussetzen. Arbeitsrechtlich sind die Ärzte nämlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor einer Brandgefährdung zu schützen bzw. Maßnahmen zu treffen, „die zur ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind“ (gem. § 10 Arbeitsschutzgesetz). Wird nun eine Helferin bei einem Brand…

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