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Dreierlei Meinungen zur modernen Gretchenfrage

Autor: mic

Nach dem Willen des Nationalen Ethikrats soll Klonen zunächst noch verboten bleiben. Dabei vertreten die Mitglieder des vom Bundeskanzler berufenen Rates drei sehr unterschiedliche Positionen. Während einige das therapeutische Klonen grundsätzlich ablehnen, empfiehlt eine andere Gruppe, es in einem noch näher zu bestimmenden gesetzlichen Rahmen künftig zuzulassen.

Unmittelbar im Vorfeld der UN-Debatte über ein weltweites Klonverbot stellte der Nationale Ethikrat (NER) am 13. September in Berlin seine Stellungnahme zu reproduktivem und therapeutischem Klonen vor. Keinerlei Differenzen gibt es zum Thema des reproduktiven Klonens - hier erklärt das Gremium: "Der NER spricht sich einstimmig für ein weltweites Verbot des Klonens von Menschen zu Fortpflanzungszwecken und für eine Präzisierung der deutschen Rechtslage im Sinne eines strafrechtlichen Verbots aus."

Entschieden anders liegt der Fall bei den Meinungen zum therapeutischen Klonen: Hierzu enthält das Papier drei unterschiedliche Positionen. Die Gretchenfrage lautet, ob geklonte embryonale Zellen…

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