Kodierung DRGs: Schlichtung zur Erregerkodierung bei der Infektion einer offenen Wunde

Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Dipl.-Psych. Wolfgang Trosbach

Bleibt die Kodierung strittig, hilft ggf. eine Schlichtung. Bleibt die Kodierung strittig, hilft ggf. eine Schlichtung. © OlgaStrelnikova – stock.adobe.com

Bei infizierten Wunden ist neben dem Kode für die Wunde auch die Infektion zu kodieren. Eine aktuelle Schlichtungsentscheidung ist für Klinik­abrechnung, z.B. bei klassischen DFS-Wunden, förderlich, informiert die Kommission Kodierung und DRGs in der Diabetologie.

Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft weist auf eine für die Diabetologie hilfreiche Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG hin. Dieser hat am 17. August 2022 auf seiner Webseite das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens S20220008 „Klärung Erregerkodierung bei Infektion/Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)“ veröffentlicht. Hintergrund des Antrages einer Kliniken GmbH war die strittige Kodierung der gemäß DKR D012, Tabelle 2, obligat als Sekundärkodes anzugebenden Erregerkodes

  • B95.-! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
  • B96.-! Sonstige näher bezeichnete Bakterien als Ursache…

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