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Dürfen wir Falschparker an die Kette legen?

Frage von Dr. Norbert Huber,

 

Internist,

 

Reutlingen:
Wir haben vier Praxis-Parkplätze gemietet, die entsprechend ausgeschildert sind. Häufig ist es uns nicht möglich, auf unseren Parkplätzen zu parken! Was können wir gegen Parkplatz-Diebe unternehmen? Werden Anzeigen von der Polizei verfolgt? Können wir, bei entsprechendem Hinweis, eine Kette anbringen und nach Praxisschluss Falschparker einschließen? Oder bleibt uns schlicht die Resignation?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Das Abstellen von fremden Fahrzeugen auf angemieteten Parkplätzen stellt ein ständiges Ärgernis für die Mieter dar, dem mancher Mieter durch sofortige Beseitigung des parkenden Fahrzeugs abhelfen möchte. Jedoch führt das Abschleppen des Fahrzeugs zunächst dazu, dass der Mieter selbst die Kosten tragen und sich diese beim Falschparker zurückholen muss. Das ist nicht ganz einfach, da oft nur der Halter des Fahrzeugs festgestellt werden kann. Um Fremde daran zu hindern, ihr Auto auf den eigenen gemieteten Parkplätzen abzustellen, werden häufig umklappbare Poller aufgestellt oder Ketten angebracht, die es nur…

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