Durch Fleiß immer weniger Honorar
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Ich hatte bereits in einer Stellungnahme (MT Nr. 24/99, S.33) auf die Frage eines anderen Arztes geantwortet, der wissen wollte, ob er verpflichtet sei, auch für negatives Honorar zu arbeiten. Diese Frage hatte ich bejaht. Der Arzt darf Kassenpatienten nicht mit der Begründung ablehnen, er erhalte ein zu geringes oder kein Honorar. Gleichzeitig hatte ich auch darauf hingewiesen, daß in der Regel die Behandlung eines zusätzlichen Patienten über den Begrenzungswert hinaus nicht zu einer Kürzung des bereits verdienten Honorars führt. Sollte allerdings ein HVM eine solche Regelung vorsehen, wäre der Arzt ebenfalls zur…
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