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Dürfen Lehrer uns auf Trab halten?

Frage von Dr. D. M. aus A.
Facharzt für
Allgemeinmedizin:

Hat die Schule nach irgendeinem Gesetz das Recht, bei Abwesenheit eines Schülers vom Unterricht ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes zu verlangen und den Eltern die damit verbundenen Attestkosten aufzudrücken? Wie ist die rechtliche Lage bei volljährigen Schülern? Diese dürfen sich doch eigentlich selbst "entschuldigen", wenn sie krankheitsbedingt der Schule fernbleiben müssen oder nicht am Sportunterricht teilnehmen können. Kann die Schule nicht alternativ die Vorstellung beim Amtsarzt anregen?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Erkrankt ein Schüler oder kann er kurzfristig nicht am Sportunterricht teilnehmen, reicht im Regelfall ein Freistellungsgesuch vom Unterricht bzw. eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten aus. Dass eine Entschuldigung zu erfolgen hat, ergibt sich aus der gesetzlich normierten Schulpflicht. Liegen besondere Umstände vor (z.B. lang anhaltende Krankheit oder regelmäßige Erkrankungen an bestimmten Wochentagen oder unmittelbar vor und nach den Ferien oder eine Dauerentschuldigung zur Nichtteilnahme beim Sportunterricht), so kann die Schule anstelle der elterlichen Entschuldigung ein ärztliches Attest verlangen.

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