Anzeige

Eine Abrechnung, die auf einen Bierdeckel passt

Autor: REI

Am 8. Mai wird er in der Bundespressekonferenz in Berlin im Detail vorgestellt: der Hausarztvertrag nach § 73b SGB V zwischen AOK und Hausärzteverband/Medi Baden-Württemberg. Der „Ausstieg“ aus dem KV-System soll dem Primärarzt ab dem 1. Juli ein kalkulierbares, motivierendes Honorar und mehr Freude am Beruf bescheren.

Ärztinnen und Ärzte, die sich von der Podiumsdiskussion auf dem 6. Baden-Württembergischen Hausärztetag in Stuttgart am vergangenen Samstag erste Details von dem neuen Vertrag erhofft hatten, wurden enttäuscht: Die Verhandlungspartner vertrösteten sie auf den 8. Mai – den „Tag der Befreiung“, wie AOK-Vize Dr. Christopher Hermann doppeldeutig ergänzte. Noch immer wird bis in die Nacht hinein über die Auslagerung der kompletten hausärztlichen Versorgung aus dem KV-System verhandelt. Außerdem muss sich die AOK noch mit der KV über die Bereinigung des hausärztlichen Teils der Gesamtvergütung, die Notfallversorgung und den Fremdarztausgleich (für Behand­lungen außerhalb des AOK-Vertrags)…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.