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Einspruch einlegen!

Wer bisher die Eigenheimzulage gleichzeitig für zwei Objekte beantragen wollte, bekam bis auf wenige Ausnahmefälle einen abschlägigen Bescheid vom Finanzamt. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt Hoffnung.

Im Urteil vom 28.06.2002 (Az.: IX R 37/01) sprach der BFH dem verheirateten Steuerpflichtigen eine zweite Eigenheimzulage zu: der Anspruch auf Eigenheimzulage für eine im räumlichen Zusammenhang zur selbstbewohnten Wohnung liegende, unentgeltlich an Angehörige überlassene Wohnung ist nicht durch die für Eheleute geltende Objektbeschränkung ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, in ähnlich gelagerten Fällen Einspruch einzulegen. Bis der Wortlaut des Urteils eingesehen werden kann, ist evtl. auch dann Einspruch einzulegen, wenn wegen eines räumlichen Zusammenhangs mit dem Erstobjekt die Eigenheimzulage versagt wurde.

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