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Einzelpraxis retten mit Tod guter Kooperation?

Autor: Detmar Ahlgrimm

Der EBM-Bewertungsausschuss verlängert die umstrittene RLV-Zuweisung pro Behandlungsfall statt pro Arztfall für fachübergreifende Gemeinschaftspraxen und MVZ. Und er erwägt zur Stützung der RLV, statt mehr Geld zur Verfügung zu stellen, den Fallzahlzuwachs von Praxen zu begrenzen.

 

Die einen Bejubeln es als Schutz der Einzelpraxen vor einer medizinisch nicht indizierten, nur aus wirtschaftlichen Gründen betriebenen Fallzahlvermehrung in Gemeinschaftspraxen (GP) und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Die anderen rügen es als Todesstoß für sinnvolle fachübergreifende Kooperation zum Nutzen der Patienten. Gemeint ist, dass die RLV für fach­übergreifende GP und MVZ nicht wie ursprünglich beschlossen pro Arztfall, sondern pro Behandlungsfall – allerdings mit Zuschlägen – gelten.

Streitpunkt Arztfall

Der Arztfall ist definiert als Behandlung desselben Versicherten durch denselben Arzt in einem Quartal zulasten derselben Kasse. Fachverschiedene GP und MVZ bekämen bei der…

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